Psychotherapie für
Privatversicherte
und Selbstzahlende
Private Krankenversicherung
Die Abrechnung erfolgt nach der Gebührenordnung für Psychotherapeut:innen (GOP) sowie nach den aktuellen Abrechnungsempfehlungen.
Die GOP basiert auf der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) und bildet die Grundlage, auf der in der Regel die von privaten Krankenversicherungen übernommenen Leistungen in der Psychotherapie erstattet werden.
Private Krankenversicherungen und Beihilfestellen übernehmen in der Regel die Kosten ganz oder teilweise. Bitte klären Sie vorab mit Ihrer Versicherung, ob eine Zuzahlung erforderlich ist und wie viele Sitzungen bewilligt werden.
Selbstzahler:innen
Die Abrechnung erfolgt ebenfalls nach der Gebührenordnung für Psychotherapeut:innen (GOP). Selbstzahlung kann vorteilhaft sein, wenn Diskretion gewünscht ist. Die Krankenkasse wird nicht über die Psychotherapie informiert. Die Abrechnung erfolgt ebenfalls gemäß der Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP).
Die Kosten für eine 50-minütige Coaching-Sitzung liegen bei 170 Euro. Paartherapie-Sitzungen (70 Minuten) bei 200 Euro. Diese Leistungen können nicht über die Krankenkasse abgerechnet werden.
